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   BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 806/96   

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https://dejure.org/1996,6312
BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 806/96 (https://dejure.org/1996,6312)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1996 - 1 BvR 806/96 (https://dejure.org/1996,6312)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - 1 BvR 806/96 (https://dejure.org/1996,6312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 143 Abs. 3; VermG § 1 Abs. 8 Buchst a
    Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Differenzierungen - Wille - Sowjetische Besatzungsmacht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 806/96
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon entschieden, daß die Vorschrift des § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG wie der in Art. 143 Abs. 3 GG für bestandskräftig erklärte Restitutionsausschluß für die in den Jahren 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführten Enteignungen von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 84, 90 ; Beschluß vom 18. April 1996, NJW 1996, 1666 ).

    Entscheidend ist jeweils der Zurechnungszusammenhang zur Besatzungsmacht, der voraussetzt, daß die betreffenden Maßnahmen von der Besatzungsmacht ausdrücklich bestätigt wurden, sonst ihrem generell oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen oder von ihr jedenfalls stillschweigend geduldet wurden (vgl. Beschluß vom 18. April 1996, NJW 1996, 1666 [1667]).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 806/96
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon entschieden, daß die Vorschrift des § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG wie der in Art. 143 Abs. 3 GG für bestandskräftig erklärte Restitutionsausschluß für die in den Jahren 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführten Enteignungen von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 84, 90 ; Beschluß vom 18. April 1996, NJW 1996, 1666 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 806/96
    Diese sind grundsätzlich Sache der zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99

    Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für die Veräußerung von

    Dass diese Maßnahme im vorliegenden Fall gegen ein Verbot der Besatzungsmacht verstoßen hätte oder sonst von ihr missbilligt worden wäre mit der Folge, dass ihr die konkrete Maßnahme nicht mehr zugerechnet werden könnte (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 1996, VIZ 1996, 704, m.w.N.), ist weder vorgetragen noch sonst erkennbar.
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